Anmeldung eines Vereins zum Vereinsregister

An das
Amtgericht Hamburg \

  • Registergericht –
    Sievekingplatz 1
    20355 Hamburg

Erstanmeldung zum Vereinsregister

Zur Eintragung in das Vereinsregister melde ich den Verein „Europäisch-ukrainische Brustkrebshilfe e.V.“ mit Sitz in Alstertwiete 1b, 20099, Hamburg an.

Zum Vorstand ist bestellt Herr Dr. Sergej Popovich.

Zu Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 26 BGB sind bestellt:

  • als Vorsitzender Herr Dr. Sergej Popovich geboren am 29.03.1978, wohnhaft in Hamburg
  • als Schatzmeisterin Frau Irina Tsurkan geboren am 29.07.1987, wohnhaft in Hamburg

Dem Vorstand Dr. Sergej Popovich wurde die Einzelvertretungsbefugnis erteilt. (3)

(Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass …).(4)

Die Anschrift des Vereins lautet: Alstertwiete 1b, 20099, Hamburg Beigefügt sind:
1 eine Abschrift der Satzung vom 01.06.2023 (5)
2 eine Abschrift des Beschlusses über die Bestellung der Vorstandsmitglieder(6)

Öffentlich beglaubigte Unterschrift(en)(7) des Vorstandsmitglieds/der Vorstandsmitglieder(8) .

1 Wenn der Vorstand nur aus einer Person besteht.
2 Wenn der Vorstand mehrere Mitglieder hat.
3 Es sollte auch angegeben werden, welche Vertretungsregelung für den Vorstand gilt, Einzel-, Mehrheits- oder Gesamtvertretung. Ist dazu in der Satzung nichts geregelt, wird der Verein nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BGB durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
4 Nach § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB kann der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands durch die Satzung beschränkt werden, z. B. die Vertretungsmacht für bestimmte Geschäfte von einem zustimmenden Beschluss der Mitgliederversammlung abhängig gemacht werden. Solche Beschränkungen der Vertretungsmacht sollten in der Anmeldung auch aufgeführt werden.
5 Die Abschrift der Satzung muss so beschaffen sein, dass das Registergericht prüfen kann, dass das Original der Satzung von mindestens sieben Vereinsgründern bzw. –mitgliedern unterzeichnet wurde. Dies ist z. B. bei einer Fotokopie der unterschriebenen Satzungsurkunde möglich.
6 Wenn der Verein in einer Gründungsversammlung gegründet wurde und in dieser Versammlung auch die Vorstandsmitglieder bestellt wurden, dann kann eine Abschrift des Protokolls der Gründungsversammlung beigefügt werden.
7 § 77 BGB sind Anmeldungen zum Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Das heißt nach § 129 BGB, dass die Anmeldung schriftlich abgefasst und von dem Anmeldenden eigenhändig unterschrieben sein muss. Die Unterschrift muss von einem Notar oder einer anderen dazu befugten Stelle öffentlich beglaubigt sein.
8 Nach § 77 BGB sind die Anmeldungen zum Vereinsregister von den Vorstandsmitgliedern abzugeben, die insoweit zur Vertretung berechtigt sind. Das heißt, dass bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, die alle den Verein alleine vertreten können, auch jedes Vorstandsmitglied alleine, den Verein zum Vereinsregister anmelden kann. Können nur mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam den Verein vertreten, dann müssen so viele Vorstandsmitglieder, wie für die wirksame Vertretung des Vereins erforderlich sind, die Anmeldung abgeben.

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